
Sachverständiger für Turmdrehkrane Michael Hovekamp
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt im Anhang 3 die Prüfungen von Krananlagen. Als Landmaschinenmechanikermeister mit rund 10 Jahren Erfahrung im Bereich Turmdrehkrane, sowie zahlreichen Fortbildungen und viel Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen sowie Prüfbeteiligungen, erfülle ich die Vorraussetzungen gem. BetrSichV Anhang 3, Abschnitt 1, Satz 2. Die erforderlichen Nachweise sind hier hinterlegt. Zugang zu den Unterlagen erhalten berechtigte durch den Prüfauftrag oder auf Anfrage.
BetrSichV Anhang 3